Reguläre Unterrichtszeiten ab 28.03.2022
Liebe Eltern,
ab Montag, 28.03.2022 findet für alle Klassen der Unterricht wieder zu den regulären Zeiten statt (Einlass 7:30 Uhr Klasse 1/2 –unterer Hof; Klasse 3/4- oberer Hof).
Unser Hort ist ab 28.03.2022 wieder von 6.00-17:00 Uhr geöffnet.
Laut Thüringer Verordnung vom 18.03.2022 ist die Maskenpflicht im Unterricht aufgehoben.
Im Schulgebäude, im Schulgelände während des Einlasses sowie im Früh- und Späthort besteht weiterhin Maskenpflicht. Bitte denken Sie an eine Ersatzmaske im Ranzen.
Wir weisen Sie darauf hin, dass für alle Besucher auf dem Schulhof die Maskenpflicht bestehen bleibt!
gez. Katrin Dube
Stellv. Schulleiterin
Eingeschränkter Regelbetrieb ab 05.01.2022
Liebe Eltern,
am Mittwoch, den 05.01.2022 starten wir an der W.- Busch- GS zunächst mit eingeschränktem Regelbetrieb mit verstärkten Schutzmaßnahmen für alle Klassen. Das bedeutet
konkret:
- Kein Früh- und Späthort möglich, Betreuungszeiten von 07.00 – 15.00 Uhr
- Verpflichtung zum Tragen von qualifizierten Gesichtsmasken (medizinische Gesichtsmaske)
- Versetzter Unterrichtsbeginn sowie versetzte Pausenzeiten für die einzelnen Klassenstufen:
1. und 4. Klassen – Einlass 07.30 Uhr, Unterricht ab 07.45 Uhr;
2. und 3. Klassen – Einlass 07.45 Uhr, Unterricht ab 08.00 Uhr.
Einlass für die 3./4.Klassen über Horteingang, für die 1./2. Klassen Haupteingang
Bitte sorgen Sie dafür, dass Ihr Kind nicht zu zeitig vor der Schule steht!
- Unterricht in der ganze Klasse unter strenger Einhaltung der hygienischen Vorgaben (u.a. Lüftung, Testung, Maskenpflicht)
Klassen 1 und 4: 07.45 – 08.30; 08.40 – 09.25, Frühstück; 09.40 – 10.25, Hofpause; 10.50 – 11.35; 11.45 – 12.30; 12.40 – 13.25
Klassen 2 und 3: 08.00 – 08.45, Frühstück; 09.00 – 09.45, Hof; 10.10 – 10.55; 11.00 – 11.45; 11.50 – 12.35; 12.40 – 13.25
Der Schwimmunterricht für die 3. Klassen ist zunächst bis zum 14.01.2022 ausgesetzt.
Bitte sorgen Sie mit uns gemeinsam dafür, dass es zu keiner Verschärfung der Lage kommt.
Lassen Sie Ihr Kind vorsorglich zu Hause, wenn Sie Erkältungssymptome feststellen.
Falls es dennoch zur Schulschließung kommt (Distanzunterricht), wird eine Notbetreuung mit begrenztem Zugang eingerichtet. Dafür muss dann wieder ein Antrag gestellt bzw. auch eine
Arbeitgeberbescheinigung vorgelegt werden. Das entsprechende Formular (mit Erklärung) finden Sie auf unserer Homepage in der Rubrik Formulare.
Fred Hamann, SL
Qualifizierte Gesichtsmasken
Bitte achten Sie darauf, dass Ihre Kinder mit einem qualifizierten Mundschutz gemäß der Allgemeinverfügung des TMBJS vom
28.12.2021, Punkt 3.1.: (medizinische Gesichtsmaske/ OP- Maske) ausgestattet sind und eine Ersatzmaske im Ranzen mitführen.
Diese Masken bieten einen besonderen Schutz, sollten allerdings auch regelmäßig gewechselt werden.
Achtung, neue Regelungen des TMBJS ab 05.01.2022!
Allen Familien, Partner und Freunden unserer W.- Busch- Grundschule wünschen wir ein friedliches und fröhliches Weihnachtsfest sowie einen guten Start in ein gesundes und erfolgreiches Jahr 2022
mit möglichst vielen schönen und glücklichen Stunden!
Im Namen des gesamten Teams
Fred Hamann, SL
Präsenzpflicht für die Zeit vom 20.12. - 22.12.2021 für die Schüler vom TMBJS aufgehoben!
Die Schule und der Hort werden nicht geschlossen, das ist eine Falschmeldung!
Die Aussetzung der Präsenzpflicht bedeutet, dass aufgrund der aktuellen Lage die Eltern nun selbst entscheiden können, ob sie ihr Kind so kurz vor Weihnachten lieber nicht nicht in die Schule
schicken wollen. Für die übrigen Kinder wird die Betreuung/ Unterricht sichergestellt.
Fred Hamann, SL
Seit 30.10.21 gilt in Gera die Warnstufe 3.
Das bedeutet:
Betretungsverbot gemäß 3. ThürSARS-CoV-2-KiJuSSpVO:
- Kinder mit gastrointestinalen Symptomen (erhebliche Bauchschmerzen, Durchfall, Erbrechen);
- Kinder mit Muskelschmerzen;
- Personen mit Störung des Geruchs- bzw. Geschmackssinns;
- Personen mit schweren respiratorischen Symptomen wie akuter Bronchitis, Pneumonie, Atemnot oder Fieber;
- Personen mit respiratorischen Symptomen (trockener Husten, Schnupfen, Fieber), wenn zusätzlich
a) ein enger Kontakt zu anderen Personen in der Einrichtung oder während des Angebotes zu erwarten ist, oder
b) einer Exposition gegenüber dem Virus wahrscheinlich ist, insbesondere, wenn eine Verbindung zu einem bekannten Ausbruchsgeschehen besteht.
Das Betretungsverbot nach Nr. 5 gilt nicht für Kinder mit Rhinorrhoe (laufender Nase) oder verstopfter Nasenatmung (ohne Fieber),
gelegentlichem Husten, Halskratzen oder Räuspern, die gemäß der Beurteilung eines Elternteils oder Betreuenden nicht auf eine beginnende akute Atemwegsinfektion hinweisen. Diese Regelungen gehen auf
neueste wissenschaftlich begründete S3-Leitlinien zum Infektionsschutz zurück.
Das Betretungsverbot für schulfremde Personen und für Eltern (bis auf klar definierte Ausnahmen und dann nur mit einer qualifizierten
MNB gemäß § 31 (1) der ThürSARS-CoV-2-KiJuSSp-VO) bleibt
weiterhin bestehen.